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Informationen/AGB                   



Einmalige Administrationsgebühr CHF 20.-


1x pro Woche Bauernhof-Spielgruppe CHF 120.- pro Monat ( 2,5 h in der Woche) oder im Quartal CHF 360.- 


2x pro Woche Bauernhof-Spielgruppe CHF 220.- 

Pro Monat ( 5 h in der Woche) 

Quartal CHF 660.-


Informationen/ AGB


Wann:

Dienstag Morgen von 9:00 bis 11:30 Uhr

Mittwoch Morgen von 9:00 bis 11:30 Uhr


Ausser in den Schulferien und Feiertagen richten sich nach den Schulferien Wetzikon.

 

Für wenn:

Für Kinder ab 2 Jahre bis zum Kindergarteneintritt



Kleidung:

Ihr Kind muss immer dem Wetter angepasst gekleidet sein, es wird sicher schmutzig und mit einem feinen Stallgeruch nach Hause Kommen.


Znüni:

Wir achten auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung für die Kinder, bitte geben Sie ihren Kindern keine Süssigkeiten zum znüni mit. Geeignet sind Früchte, Gemüse, Reiswaffeln etc. Getränke nur in der Trinkflasche mitgeben.

Hin und wieder  werden wir backen und kochen über dem Feuer.


Anmeldung:

Die Anmeldung gilt jeweils bis zum Kindergarteneintritt. Die Schriftliche Anmeldung  ist Verbindlich.



Versicherung:

Unfall und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Die Kinder sind nicht über die Bauernhofspielgruppe Gwundergeissli versichert. Die Bauernhofspielgruppe  besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung


Haftungsausschluss:

Die Unfall-und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Bauernhofspielgruppe  sowie auf Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern. Für Unfälle, die während der Spielgruppenzeit passieren, haftet die Bauernhofspielgruppe nicht.



Schlechtwetterprogramm:

Wenn das Wetter sehr schlecht ist, gibt es ein Alternativprogramm im geschützten Bereich. 


Betreuung/Leiterin:

Die Kinder werden von Zwei Leiterinnen Betreut. 

Es wird wenn immer möglich eine kompetente Vertretung organisiert, ist dies aber nicht möglich, besteht für 3 mal pro Jahr keinen Anspruch auf Vergütung.


Kostenmodell

Die Spielgruppe Gwundergeissli , basiert auf Jahresbeiträgen. Daher werden auch bei Ferien und Krankheit des Kindes die Monatsbeiträge fällig.

Das Spielgruppenjahr beginnt eine Woche später nach Schulbeginn, damit die Eltern sich die Zeit nehmen können für ihre Schulkinder und eine Woche später für die Spielgruppenkinder.

Bei übergeordneten z.B. vom Bund angeordneten Schliessung bei Epidemien, Pandemien ect. gibt es keine Rückerstattungen der Elternbeiträge.


Verhinderung/ Abmeldung:

Falls  ein Kind krankheitshalber nicht kommen kann bzw. sonstiger Abwesenheit nicht kommen kann, muss es bei der jeweiligen Spielgruppenleiterin abzumelden, und der Betrag wird nicht rückerstattet, da der Platz fürs Kind reserviert ist.


Kündigung:

Anmeldung gilt das ganze Spielgruppenjahr. Bei einem Austritt unter dem Jahr geltet eine Kündigungsfrist von 2 Monaten, welche schriftlich per Post erfolgen muss. 

Bei Kindergarteneintritt läuft der Vertrag automatisch auf Ende eines Spielgruppenjahres aus.